Unsere AGB

Die hier aufgeführten allgemeine Geschäftsbedingungen auch kurz AGB´s genannt regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als Kunden und uns als Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich dazu bei, das ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Leistungsträger gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als Leistungsträger.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von Landschaftsbau Polivka GmbH und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Landschaftsbau Polivka GmbH an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Landschaftsbau Polivka GmbH im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen des Kunden / Verbrauchers oder Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn Landschaftsbau Polivka GmbH ihnen im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch Landschaftsbau Polivka GmbH schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Landschaftsbau Polivka GmbH hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturproduckte und Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

2.2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde/ Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.

2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware und / oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.

2.4 Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.

§ 3 Leistungs- und Lieferfristen

3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Firma Landschaftsbau Polivka GmbH durch etwaige Zulieferanten.

3.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma Landschaftsbau Polivka GmbH zurückzuführen ist.

3.3 Gerät Landschaftsbau Polivka GmbH mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten netto Vergütung, sofern Landschaftsbau Polivka GmbH den Verzug nur leicht fahrlässig verursacht hat.

3.4 Höhere Gewalt bei Landschaftsbau Polivka GmbH oder deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.

3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma Landschaftsbau Polivka GmbH richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Gartenbau und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material und Produktfreigaben.

3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt z.d durch die Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragsnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.

3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 trägt.

  

§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug, Landschaftsbau Polivka GmbH ist nach billigem Ermessen dann berechtigt, die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von 10 % p. a. zu berechnen. Näheres wie Skonto etc. wird auf der Rechnung geregelt.

4.2 Landschaftsbau Polivka GmbH behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind binnen einer Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in
Zahlungsvollzug und Landschaftsbau Polivka GmbH behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese Abschlagszahlung / Teilzahlung beglichen werden. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten Materialien im Besitz von Landschaftsbau Polivka GmbH, genauso bleiben sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.

4.3 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätig bleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

4.4 An- und Abfahrten sind innerhalb eines 30 Kilometer Radius kostenfrei. Als Ausgangspunkt gilt dabei immer der Sitz von Landschaftsbau Polivka GmbH. Ausnahmen stellen Kleinaufträge unter 300,00€ dar. Diese werden Pauschal mit 30,00€ berechnet, sollte keinerlei andere Vereinbarung getroffen worden sein.

§ 5 Gewährleistung

5.1 Landschaftsbau Polivka GmbH übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert werden, wird vom Landschaftsbau Polivka GmbH keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer herrühren. Auf erkennbare Mängel hat Landschaftsbau Polivka GmbH den Auftraggeber hinzuweisen.

5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung
der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost , Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen solche Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den Kunden erkennbar.

5.4 Landschaftsbau Polivka GmbH liefert die Ware in der Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmängelhaftung ist
des Weiteren ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die vorerwähnten  Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend für durch Landschaftsbau Polivka GmbH erbrachte Werk- oder Dienstleistungen.

5.5 Für die von uns durchgeführten Bauleistungen geben wir eine Gewährleistung von bis zu fünf Jahren.

5.6 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom zurück treten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch
Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.

5.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, übernimmt Landschaftsbau Polivka GmbH keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware i. S. d. § 443 BGG. Im Übrigen haftet Landschaftsbau Polivka GmbH für durch Sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel ihrer Leistungen und Lieferungen wie folgt:

5.8 Landschaftsbau Polivka GmbH haftet für durch sie zu vertretende Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder auf Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes. Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung Landschaftsbau Polivka GmbH, für aus zu vertretenen Sachmängeln folgenden Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf Grund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt unberührt.

5.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Dienstleistung.

5.10 Der Kunde hat die empfangende Ware oder angenommene Leistung unverzüglich nach Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige Sachmängel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich gegenüber Landschaftsbau Polivka GmbH schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem Leistungs – /  Lieferungsdatum gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit  etwaige Mängel, Abweichungen vom Leistung / Lieferungsumfang oder sonstige Beanstandungen der Ware/Leistung im Rahmen  einer stichprobenartig durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt  werden können. Bei sämtlichen mangelbedingten Rücklieferungen trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang bei Landschaftsbau Polivka GmbH.

5.11 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist Landschaftsbau Polivka GmbH berechtigt, die ihr aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

5.12 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Landschaftsbau Polivka GmbH aus § 478 BGB (Unternehmerrückgriff) besteht nur insoweit, als der Kunde mit seinem Arbeitnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende  Vereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist.

§ 6 Pflichten des Kunden

6.1  Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies  nicht geschehen, kann Landschaftsbau Polivka GmbH für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.

6.2  Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie  Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne o.ä. werden vom  Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur  Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen,  Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und dergleichen, zu denen  der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.

6.3  Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kosten  für die Bereitstellung.

§ 7. Aufrechnungsverbot Ausschluss des Zurückbehaltungsrecht 

7.1  Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Landschaftsbau Polivka GmbH aufzurechnen oder ein  gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder  ein  Leistungsverweigerungsrecht  auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig festgestellt oder durch Landschaftsbau Polivka GmbH schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.

§ 8. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand

 8.1  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand von Landschaftsbau Polivka GmbH (Amtsgericht Sömmerda bzw. Landgericht Erfurt). Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand von Landschaftsbau Polivka GmbH (Amtsgericht Sömmerda bzw. Landgericht Erfurt.).

8.2  Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland  unter Ausschluss des CISG.

8.3  Im Streitfall ist Landschaftsbau Polivka GmbH berechtigt den Streitfall an ein Unabhängigen Schiedsmann zu leiten. Der Schiedsmann wird in diesem Fall vom Kunden und von Landschaftsbau Polivka GmbH zusammen ausgewählt. Die anfallenden Kosten werden zur gleichermaßen vom Kunden und von Landschaftsbau Polivka GmbH getragen.

§ 9. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen

 9.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen Landschaftsbau Polivka GmbH und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch  solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem  wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.